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Weilheimer Tagblatt
Wenn Frauen nach der Scheidung leer ausgehen
Betroffene prangert Missstand an und plant Selbsthilfegruppe
Weilheim (gre) Obwohl ihr laut Trennungsurkunde 6500 Mark Unterhalt im
Monat zustehen und für die gemeinsame Tochter 1000 Mark, bekommt die
in Weilheim lebende Renate H. keinen Pfennig von ihrem Ex-Mann, einem Unternehmer.
Eine Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung wurde von der Staatsanwaltschaft
niedergeschlagen. Sie verdiene ja selbst, so die Begründung. Laut
Ute Holzmann, Gleichstellungsbeauftragte beim Landratsamt Weilheim,
ist das Schicksal von Renate H. kein Einzelfall. Zusammen mit Kolleginnen
aus ganz Bayern prangerte sie diesen Zustand nun bei den Justizministerien
in München und Berlin an.
Renate H. (44), Mutter dreier Kinder, war während ihrer Ehe gut situiert:
Die Familie lebte in einer 170 Quadratmeter großen Wohnung für
4000 Mark im Monat zur Miete. "Und wenn wir mal spontan ins Disneyland
nach Paris wollten, buchten wir einfach", erinnert sie sich an ihre Ehe
zurück, die 1991 begann und 1998 endete.
Bei der Trennung hatte sich der Ex-Mann notariell verpflichtet, Renate
H. ,,ab Rechtskraft der Scheidung einen nachehelichen Ehegattenunterhalt
auf Lebenszeit in Höhe von 6500 Mark bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
der gemeinsamen Tochter, längstens jedoch bis zur Wiederverheiratung
zu bezahlen". Der Tochter zudem weitere 1000 Mark.
Gesehen hat Renate H. davon lediglich Bruchteile, inzwischen sind die
Zahlungen versiegt. Um überhaupt über die Runden zu kommen, muss
sie arbeiten. Mehrfach zog sie mit den Kindern schon um, in immer günstigere
Wohnungen. ,,Zehn Mark die Stunde im Verkauf, das sind die Gehälter,
die Weilheimer Firmen Frauen zahlen, die dringend auf den Job angewiesen
sind", sagt sie. Sie hat inzwischen eine Stelle in einem Büro gefunden."
2000 Mark bringt ihr dies im Monat ein. Und ein schlechtes Gewissen. ,,Ein
achtjähriges Mädchen braucht seine Mutter doch." Dass sie
selbst arbeitet, um nicht zum Sozialhilfefall zu ,werden, wurde ihr jedoch
zum Verhängnis: Als sie ihren Mann auf Unterhaltszahlung verklagen
wollte, gab dieser an, im Jahr nur noch 7000 Mark zu verdienen. Da sie
selbst verdiene, so der Staatsanwalt, sei ,,ein öffentliches Interesse
an der Strafverfolgung nicht gegeben". Sprach's
und stellte die Ermittlungen ein.
,,Das ist einfach nicht in Ordnung" ,empört sich Renate H.: ,,Der
Staatsanwalt müsste nachfragen". Etwa, warum der Ex-Mann von heute
auf morgen so wenig verdiene und ob er nicht die Firmen überschrieben
habe.
Dass geschiedene Frauen leer ausgehen, obwohl sie vollstreckbare Titel
gegen ihre Ex-Partner haben, kommt Ute Holzmann immer wieder unter. Gerade
bei Selbstständigen, deren Einkommen nicht so nachvollziehbar sei
wie bei Angestellten. Für Holzmann muss der Staat einen Riegel vorschieben.
Auch schon deswegen, weil das Jugendamt den Unterhalt für die Tochter
zahlen müsse. Freilich: Selbst von diesem Unterhaltsvorschuss kassiert
der Ex-Mann die Hälfte des Kindergeldes, ohne jemals der Kleinen etwas
zu kaufen.
Renate H. will eine Selbsthilfegruppe gründen. Kontakt über
Ute Holzmann, Telefon 08861/211-177 oder e-mail: unterhaltsgeschaedigte
@web.de